Du möchtest unbedingt Medizin studieren. Das möchten sehr viele andere auch. Der Arztberuf ist gleichbleibend attraktiv und so steht einer begrenzten Anzahl an Medizinstudienplätzen (nicht nur in Deutschland) eine weitaus höhere Anzahl an Aspiranten gegenüber. Für diese kommt erschwerend dazu, dass seit 2020 die Möglichkeit über die Wartezeiten einen Studienplatz zu ergattern entfallen ist. Die im Zuge der Neuregelung des Bewerbungsverfahrens 2020 neu eingeführte ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote) ersetzt die bisher bekannte Wartezeitquote.

Was ist eine Studienplatzklage?

Die rechtliche Grundlage der Studienplatzklage bildet das Grundrecht auf freie Berufswahl, welches im Artikel 12 des Grundgesetzes verankert ist. Dieses unumstößliche Recht wird durch einen Numerus clausus eingeschränkt. Daraus resultieren interessante Chancen, nicht nur für Anwälte, auch für Studenten einen Studienplatz durch Klage zu erkämpfen. Laut Bundesverfassungsgericht gilt, dass nur dann ein Numerus clausus dieses Grundrecht auf freie Berufswahl nicht verletzt, wenn alle vorhandenen Kapazitäten – konkret alle verfügbaren Studienplätze – vollständig ausgenutzt werden.

Die Hochschulen kalkulieren jährlich in  einem komplexen, gesetzlich geregelten Verfahren die eigenen  Studienplatzkapazitäten, welche sie in einem regulären, so genannten „innerkapazitären Vergabeverfahren“ vergeben. Da das Kalkulationsverfahren unglaublich umfangreich und kompliziert ist, ist es auch sehr fehleranfällig. In einem Studieplatzklageverfahren werden die Kapazitäten der Hochschulen auf zusätzliche Studienplätze überprüft. Dabei werden mögliche Kalkulationsfehler aufgedeckt, aus denen sich weitere verfügbare  Studienplätze ergeben – diese zusätzlich aufgedeckten Plätze stehen allerdings nur jenen zu, die ein solches Klageverfahren geführt haben.

Wieso gibt es nicht genutzte Studienplätze und wie komme ich an diese ran?

Jedes Jahr bleiben einige Studienplätze nicht besetzt.

Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen sind häufig fehlerhaft. Freie Studienplätze  werden bewusst oder unbewusst von den Hochschulen verschwiegen. Doch es gibt sie – auch wenn es nicht viele sind – jedes Jahr. Und genau darin liegen die Chancen auf einen guten Erfolg in einem Klageverfahren um einen Medizinstudienplatz. Da die Hochschulen unter Sparzwang stehen und gerade im Medizinstudium die Studienplätze sehr teuer sind, kann es schon mal vorkommen, dass manche Hochschulen gerade bei diesen sehr  ausbildungsintensiven Studienplätzen dazu neigen, Sparmaßnahmen anzusetzen. So kommt es – und das ist schon seit Jahrzehnten bekannt, dass Studienplätze an Medizinhochschulen von Verwaltungsgerichten verteilt werden. Das heißt, es bedarf einer Studienplatzklage zur Besetzung des Studienplatzes. Damit sollte auch mit dem Glauben aufgeräumt werden, dass Studienplatzkläger den Studienanwärtern über das klassische Verfahren die Studienplätze „klauen“. Tatsache ist, dass es sich bei einem durch eine Studienplatzklage erwirkten Studienplatz um einen freien Platz handelt, der ohne Klageerfolg unbesetzt geblieben wäre.

Wer kann einen Studienplatz einklagen?

Eine Studienplatzklage kann jeder deutsche Staatsangehörige, welcher ein Abitur oder einen anderen in Deutschland anerkannten Hochschulzugangsnachweis besitzt, kann an jeder staatlichen Hochschule in Deutschland um einen Medizinstudienplatz klagen. Auch für EU-Ausländer in Deutschland gibt es Chancen für eine derartige Klage, jedoch ist das Verfahren unbedingt individuell zu betrachten. Dabei brauchst du einen guten Anwalt, der bereits mit EU-Klientel solche Verfahren zum Erfolg geführt hat und der dich individuell über deine Klagemöglichkeiten und Chancen beraten kann. [Q1]

Medi-Match Tipp: Bei der Studienplatzklage erwarten einige Unis in Deutschland eine besondere Form von Eigenbewerbung. Lass dir dabei von einem erfahrenen Anwalt helfen, der auf Studienplatzklagen spezialisiert ist. Er/Sie wird  dir dabei besser helfen können, als ein klassischer Bewerbungscoach.

Überblick der verschiedenen Verfahren

Es gibt mehrere Möglichkeiten und Formen der Studienplatzklage. Wir geben dir hier einen kurzen Überblick, sodass Du die wichtigsten Modalitäten kennenlernst und dann in einem Beratungsgespräch mit einem damit erfahrenen Anwalt deine individuelle Situation und deine Chancen besprichst.

Studienplatzklage für das erste Fachsemester

Falls aus finanziellen oder persönlichen Gründen für dich ein Auslandsstudium nicht infrage kommt, könnte dich eine so genannte „Studienplatzklage Medizin“ für das erste Fachsemester weiterbringen. Fairerweise muss gesagt werden, dass dabei die Chancen auf Erfolg geringer sind, als bei einer Studienplatzklage um den Einstieg in ein höheres Fachsemester. Grund ist die weitaus höhere Anzahl von Klägern ins Erstsemester.  Dennoch ist die Erstsemesterklage eine valide, zusätzliche Chance auf einen Medizinstudienplatz. [Q1].

Medi-Match Tipp: Du kannst gleichzeitig an mehreren Hochschulen Studienplatzklagen starten. Es ist nur eine Kostenfrage. Selbst bei vorhandenem Budget ist es nicht sinnvoll zu viele Studienplatzklagen gleichzeitig zu führen, da die Gefahr besteht, dass dabei Hochschulen verklagt werden, die gar keine unbesetzten Plätze haben. Eine in der Studienplatzklage erfahrene Kanzlei hat diverse Modalitäten aufgrund der Studienplatzbesetzungen der letzten Semester und des Rückblicks auf Verfahren und Erfolge deine Erfolgsaussichten einzuschätzen. Manchen Kanzleien führen sogar so genannte Hochschulrankings im Hinblick auf die Erfolgschancen mittels Studienplatzklage.

Studienplatzklage für das 2.-4. Fachsemester (Vorklinik)

Es ist auch möglich sich auch um einen Studienplatz in ein höheres Fachsemester einzuklagen. Auch hier ist in einigen Bundesländern eine vorherige Eigenbewerbung im Vergabeverfahren der Hochschulen notwendig. Lass dich auch hier vom Fachanwalt deines Vertrauens, der in diesen Prozeduren erfahren ist, beraten.

Für Studienplatzklagen in den höheren Fachsemestern ist ein Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes für Humanmedizin erforderlich. Falls dieser Bescheid zum relevanten Fristablauf noch nicht vorliegt macht das nichts – du kannst, in Absprache mit deinem Anwalt, den Bescheid unproblematisch auch noch später einreichen. Du fragst dich jetzt sicher, wann es sinnvoll sein kann, dich in ein höheres Medizinsemester einzuklagen? In der Vorklinik kann es für Studierende mit anrechenbaren Leistungen in Studiengängen wie Molekularmedizin oder Zahnmedizin interessant werden, sich einen Studienplatz in einem höheren Humanmedizinsemester einklagen zu wollen. Auch Rückkehrer, welche im Ausland ein Humanmedizinstudium begonnen haben, klagen um einen Humanmedizin-Studienplatz in einem hören Semester an einer staatlichen deutschen Universität. Die Erfolgsaussichten auf einen Medizinstudienplatz in einem höheren Semester, sind besser als die der Erstsemester-Klagen. Grund ist der Rückgang der Zahl der gerichtlichen Antragsteller bezogen auf die höheren Semestern des Studiengangs Humanmedizin. [Q2].

Studienplatzklage ab dem 5. Fachsemester (Klinik)

Deutsche, welche im Ausland – in der Regel an einer osteuropäischen Uni – studieren, wollen gerne spätestens mit dem Klinikabschnitt ihre Studienzeit in Deutschland fortsetzen. Gründe dafür sind u.a. der Entfall der Sprachbarriere in der Kommunikation mit den Patienten, die Unterschiede in der Klinikausstattung und der niedrige klinische Ausbildungsstand einiger osteuropäischen Universitäten, falls sie dort studieren.

An allen deutschen Universitäten ist ein Studienbeginn im Wintersemester möglich. Daher können zum Wintersemester an allen entsprechenden deutschen Unis Studienplätze zum 5. Semester eingeleitet werden. Ein paar wenige Universitäten, die im Sommersemester Studierende aufnehmen, sind ausgenommen. Hier ist eine frühzeitige Beauftragung ratsam, damit die Anträge rechtzeitig vor dem 15. Juli 2021 gestellt werden können. An mehreren Hochschulen, für die diese frühen Fristen gelten, sind die Erfolgschancen gut.

Medi-Match-Tipp: Wir haben für dich mit Anwälten gesprochen, recherchiert und die Chancen für Quereinsteiger evaluiert: 

Herausforderung: Ein Wechsel per Studienplatzklage ins erste klinische Fachsemester, an einer deutschen Uni halten Anwälte für für schwierig. Darum bewerbe dich intensiv um den Einstieg ins erste klinische Fachsemester an allen deutschen Unis, die das ermöglichen und verlasse dich nicht ausschließlich auf die Studienplatzklage.

Gute Nachricht: Hast Du an einer Auslandsuni oder in einem anderen, dem Medizinstudium verwandten Studiengang anrechenbare Leistungen erbracht, hast du trotz steigender Kandidatenzahlen gute Chancen bei einer Klage in ein höheres Fachsemester, denn du hast immer noch weniger Mitbewerber als z.B. die Anwärter auf einen Quereinstieg ins erste klinische Semester

Fristen, Prozeduren und Zahlen

Solltest du an eine Studienplatzklage denken, recherchiere frühzeitig und finde einen Anwalt bzw. eine Kanzlei, welche Spezialisierung und langjähriger Erfahrung damit nachweisen können. So hast du genügend Zeit, alle Möglichkeiten mit dem Anwalt oder der Kanzlei besprechen ohne Fristen zu versäumen. Die Kanzlei wird dir die Fristen wie für die Eigenbewerbung und für die Antragstellung in Vorbereitung einer möglichen Studienplatzklage zuverlässig nennen können. Erfahrene Kanzleien und Anwälte können in der Regel  auch die Anzahl freier Plätze an diversen infrage kommenden Hochschulen ungefähr prognostizieren.

Medi-Match-Tipp: Die reguläre Hochschulbewerbung ist keine Voraussetzung für den Erfolg einer Studienplatzklage, kann jedoch sehr hilfreich sein. Nicht alle, aber manche Verwaltungsgerichte, setzen im Fall eines Klageverfahrens voraus, dass du dich im Vorfeld regulär um einen Studienplatz beworben haben solltest.

Außerkapazitärer Zulassungsantrag

Ein Rechtsstreit um einen Medizinstudienplatz beginnt immer mit einem außergerichtlichen Verfahren. Das bedeutet: ein außerkapazitärer Zulassungsantrag – Voraussetzung für eine spätere Klagemöglichkeit – wird von deinem Anwalt an unterschiedliche Medizinhochschulen gestellt. Es werden in dieser Phase noch keine teuren Gerichtsanträge gestellt.

Medi-Match-Tipp: Es ist schlau, dich davor oder parallel dazu entweder regulär über die Stiftung für Hochschulzulassung und/oder mittels einer so genannten Eigenbewerbung selbst um Studienplätze an den diversen Hochschulen zu bewerben. Im Idealfall ist deine Eigenbewerbung erfolgreich und der Weg der gerichtlichen Verfahren bleibt Dir erspart.

Egal, ob du dieses Jahr dein Abitur machst oder ob deine Hochschulzugangsberechtigung schon länger hinter dir liegt, du solltest dich an Hochschulen in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 15. Januar 2021 für das Sommersemester 2021  beworben haben. Für das Wintersemester 2021/2022 solltest du bis zum 15.Juli 2021 angemeldet sein. Weitere Fristen laufen am 1. März und 1. April für das Sommersemester 2021 bzw. am 1. September und 1. Oktober für das Wintersemester 2021/22 ab. In einigen Bundesländern ist die Die Einleitung einer Studienplatzklage zum Sommersemester 2021 ist in einigen Bundesländern sogar noch bis zum 15. April oder später möglich, und zum Wintersemester 2021/22 noch bis zum 15.Oktober oder später. Im Zweifelsfall weiß dein Anwalt Bescheid.

Studienplatzklage Einleiten

Falls deine Eigenbewerbung nicht zum Erfolg geführt hat, kann nun die Studienplatzklage durch deinen Anwalt eingeleitet werden. Er wird dir sehr wahrscheinlich sein Hochschulranking bereitstellen und mir dir über die aussichtsreichsten Unis im Hinblick auf eine Studienplatzklage sprechen und dich über die Kosten der anstehenden Gerichtsverfahren informieren. Es folgt in der Regel die Einreichung der Eilanträge bei den jeweiligen Verwaltungsgerichten. Ab jetzt entstehen Kosten für Gerichtsverfahren.

In Verbindung mit Studienplatzklagen werden folgende Verfahren angewandt: Eilverfahren, Hauptsacheverfahren (das eigentliche Klageverfahren) sowie Beschwerdeverfahren. 

Dauer

Die Gerichtsentscheidungen kommen ,je nach Gericht ,in 6 – 10 Wochen nach Einreichen der Eilanträge, aber es kann schon mal bis Semesterende oder bis in die Semesterferien hinein dauern.

Beendigungsmöglichkeiten

Eine Studienplatzklage kann durch Beschluss oder Vergleich enden. Der Beschluss erfolgt durch richterliche Entscheidung, der Vergleich entsteht durch die freiwillige Einigung der Universität mit deinem Anwalt  über die Vergabe einer bestimmten Anzahl von zusätzlichen Medizinstudienplätzen an die Studienplatzkläger.

Beschwerdeverfahren kommen dann infrage, wenn die gerichtliche Entscheidung negativ für dich ausfällt. Idealerweise erklärt dir dann dein Anwalt die weitere Vorgehensweise und die Aussichten auf Erfolg.

Erfolgsaussichten

Die Studienplatzklage ist für Bewerber welche über die Stiftung für Hochschulzulassung schlechte Chancen haben, oft die letzte sinnvolle Alternative. Bis auf wenige Ausnahmen kann sie, unabhängig von der Stiftung für Hochschulzulassung, der Wartezeit und der  Durchschnittsnote den Start ins Medizinstudium ermöglichen. Wir betonen: kann. Betrachte die Studienplatzklage einfach als eine zusätzliche Chance, neben der Bewerbung bei Hochschulstart bzw. bei den Hochschulen. Anwälte, die dich mit Erfolgschancen von 40% und mehr locken wollen, kannst lieber gleich abhaken. Kein seriöser, erfahrener Anwalt, wird dir eine Zulassungsgarantie geben! Die individuellen Erfolgsaussichten hängen immer von der Zahl freier Studienplätze und der Aspiranten ab. Grundsätzlich gilt: je weniger Bewerber, desto höher die Chancen. Du musst bereit sein, Geduld mitzubringen.

Viele Verwaltungsgerichte vergeben die zusätzlichen Studienplätze durch Verlosung. Da kann auch der beste Anwalt nichts mehr beeinflussen; die Errechnung der Chancen ist  reine Mathematik und hängt von der Anzahl der Anwärter gegenüber der Anzahl zusätzlicher Studienplätze ab. Die Verwaltungsgerichte der Länder Baden-Württemberg (nicht alle), Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und ggf. Niedersachsen vergeben freie Studienplätze in Hochschulstart-Studiengängen in Anlehnung an die Kriterien der Stiftung für Hochschulzulassung (Stand Anfang 2021).Q1 S. 22f Q2 S. 19f

6 Tipps für eine erfolgreiche Studienplatzklage

  • Plane frühezeitig: Kontaktiere mehrere Kanzleien, die auf Studienplatzklagen spezialisiert sind und ein Fokus sowie nachweisbare Erfolge in Studienplatzklagen um einen Medizinstudienplatz vorweisen können. Entscheide dich für den Anwalt, der dich und deine Eltern überzeugt hat.
  • Bewerbe dich frühzeitig an allen deutschen Hochschulen mit einer exzellenten Eigenbewerbung um einen Medizinstudienplatz. 
  • Überlege dir die Finanzierung oder schließe noch vor Anstreben eines Rechtsverfahrens eine Rechtschutzversicherung, welche Studienplatzklagekosten abdeckt, ab.
  • Erteile der Kanzlei deines Vertrauens rechtzeitig ein Mandat zur Stellung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen. Wichtig sind der 15. Januar 2021 für das Sommersemester 2021 und der 15. Juli 2021 für das Winter-semester 2021/22. Spreche die Fristen vorsichtshalber noch mit deinem Anwalt ab.
  • Berücksichtige bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen die Hochschulrankings deines Anwalts im Hinblick auf die Erfolgschancen in einem Studienplatzklage und bespreche die Auswahl zusätzlich mit deinem Anwalt.
  • Setze nicht auf ein einziges Pferd. Verklage mehrere Hochschulen, die gut im Erfolgschancen-Ranking positioniert sind, aber verklage nicht zu viele, sonst wird es für dich teuer. Du klagst dann möglicherweise gegen Unis die dir null Erfolgschancen bieten können, weil keine freien Plätze verfügbar sind.  Gegen mehr als 10 Universitäten zum Wintersemester zu klagen ist nicht sinnvoll. Unter Umständen zahlst du für Verfahren, die aussichtslos sind, weil keine Studienplätze vorhanden.    [Q2]

Kosten

Eine Studienplatzklage kostet im Schnitt zwischen 800  und 1300 Euro pro Verfahren. Betrachte das bitte als Richtwert. Gegen mehrere Hochschulen zu klagen, bedeutet mehrere Verfahren zu führen. Das vervielfacht den Gesamtwert. Erste Kostenschätzungen sowie belastbare Zahlen bekommst du vom Anwalt deines Vertrauens, nach Besprechung deiner Möglichkeiten und der individuellen Sachlage, der Gerichtsstandorte und der Anzahl der Verfahren. Anwälte rechnen nach Gebührenordnung ab. Unsere Recherchen zeigten, dass manche Anwälte auch Pauschalen für Studienplatzklagen anbieten.

Zusätzlich zu den Anwaltskosten, fallen auch noch die Kosten der Gerichtsverfahren an, die auch je nach Verfahren, Gericht etc. variieren. Dein Vertrauensanwalt kann dir aus Erfahrung die Kostenpunkte mit denen du rechnen musst nennen und die Preisbeispiele oder eine Größenordnung der Kosten für dein Verfahren nennen, nachdem er er deine individuelle Situation kennt und ihr gemeinsam die Vorgehensweise besprochen habt. 

Medi-Match-Tipp: Einige Versicherer bieten Rechtschutzverträge an, welche auch Kosten von Studienplatzklagen abdecken. Es lohnt sich, diesbezüglich rechtzeitig zu recherchieren, denn Rechtschutzversicherungen sind mit Sperrfristen verbunden. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass dir die Kanzlei deines Vertrauens, welche auf Studienplatzklagen spezialisiert ist auch diesbezüglich Hinweise geben kann.

Quellen

Q1:
https://www.die-hochschulanwaeltin.de/wp-content/uploads/2019/12/die-hochschulanwaeltin-2018-11-21_whitepaper.pdf

Q2:
https://studienplatz-klage.de/fileadmin/media/spk/pdf/Infobroschuere_Studienplatzklage.pdf

Q3:
https://www.medi-learn.de/humanmedizin/medizinstudium-vor-dem-studium/artikel/Eingeklagt-ins-Studium-ein-Erfahrungsbericht-Seite1.php
Q4:
https://www.medizinplatzklage.de/studienplatzklage-medizin/studienplatz-medizin-einklagen/kosten-der-medizinplatzklage.php