Die wichtigsten Infos zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts hier kurz für dich zusammengefasst. Eine ausführliche Zusammenfassung dazu findest du auf Hochschulstart.
- Die Wartezeitquote wird wegfallen. Für die Übergangszeit sollen den Langzeit Wartenden trotzdem die Möglichkeit gegeben werden in der Wartezeit erworbene Qualifikationen für die Bewerbung anrechnen zu lassen.
- Die Abiturbestenquote wird von 20 auf 30 Prozent erhöht.
- Das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bleibt im bisherigen Umfang von 60 Prozent erhalten. Allerdings sollen neben der weiterhin maßgebenden Abiturnote zwei eignungs basierte Kriterien in betracht gezogen werden.
Abiturbestenquote
Der Stellenwert des Abiturs soll von 20% auf 30% erhöht werden. Damit werden persönlichkeitsbezogene Kompetenzen wie Arbeitshaltung, Fleiß und Motivation einzelner noch mehr Berücksichtigt.
Zusätzliche Eignungsquote
Neu eingeführt wird die sogenannte „zusätzliche Eignungsquote“ im Umfang von 10 Prozent. Sie eröffnet Bewerberinnen und Bewerbern Chancen unabhängig von den im Abitur erreichten Noten. Für die Auswahl kommen hier nur schulnoten unabhängige Kriterien in Betracht.
Die Eignungsquote ist neu und soll im Umfang von 10% Bewerberinnen und Bewerbern Chancen unabhängig von ihrem Abitur geben. Die Auswahlkriterien sind dabei schulnoten unabhängig. Die schulnotenunabhängiger Auswahlkriterien werden allerdings noch von den Ländern konkretisiert, sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, findet ihr diese hier.
Auswahlverfahren der Hochschulen
Im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ändert sich am bisherigen Umfang von 60% zunächst nichts. Allerdings wie schon im Punkt zusätzliche Eignungsquote beschrieben, müssen Hochschulen in Zukunft neben dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung mindestens zwei schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium (wie oben erklärt) berücksichtigen. Dabei ist mindestens ein Kriterium erheblich zu gewichten (was das genau heißt ist bisher noch nicht klar). Außerdem ist ein fachspezifischer Studieneignungstest (wie z.B. der Medizinertest) als verbindliches Kriterium für die Auswahlentscheidung vorgegeben.
Des Weiteren können in der Eignungsquote und im AdH können zusätzliche Unterquoten von bis zu 15% hinzugefügt werden. Die Unterquote im Umfang des AdH kann dabei 15% der Studienplätze anhand von schulnotenabhängigen oder nur nach schulnotenunabhängigen Kriterien vergeben; es ist auch möglich, dass dabei nur ein einziges schulnotenabhängigen oder schulnotenunabhängigen Kriterium berücksichtigt wird.
Ortspräferenz
Nach wie vor kann die Auswahl der Teilnehmer am AdH nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts durch eine Vorauswahl anhand der Ortspräferenz begrenzt werden.

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Medi-Match Kommentar
Wir sehen anhand dieses Entwurfs der Kultusministerkonferenz, dass eine Vereinfachung des Bewerbungsablauf für Medizin definitiv nicht der Fall ist. Im Gegenteil, weiterhin haben die Länder die Hoheit wenn es um schulnotenunabhängige Kriterien, Unterquoten und Auswahlkriterien geht. Vor allem die Unterquoten werden den Bewerbungsprozess erschweren, da diese Quoten länderspezifisch komplett unterschiedlich sein können.
Da fragt man sich, was hat dieses Gesetz nun eigentlich bewirkt? – nun ja.
- Im Grunde ist es jetzt nicht mehr möglich einen Platz im Medizinstudium durch viele Wartesemester zu bekommen.
- Besonders fleißige Schüler, mit sehr gutem Abitur werden größere Chancen haben einen Platz im Medizinstudium zu bekommen.
- Es gibt nun endlich die Möglichkeit (auch wenn dabei nur 10% aller Medizinstudienplätze betroffen sind) für Leute mit besonders guten schulnotenunabhängigen Leistungen ins Medizinstudium aufgenommen zu werden.
Finde jetzt mit Medi-Match heraus, bei welcher der insgesamt 38 Universitäten in Deutschland du die besten Chancen hast um fürs Medizinstudium angenommen zu werden. Um regelmäßige Updates zu den Auswahlkriterien und dem Medizinstudium im Allgemeinen zu erhalten, folge uns am besten auf Facebook.